Vereinsinformationen
Legal Notice
| The "Internet-Depot" is the internet presence of the non-profit historical society "Freunde der Nürnberg-Fürther Straßenbahn e.V." (responsible for content). The site is maintained by volunteer work only and has no connection of any kind to the official web presence of the Nuernberg Transportation Company (VAG). | ||||||
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Meilensteine des Vereins

Im Jahr 1979 wurde mit dem ehemaligen Schulungsraum im Dienstgebäude Schloßstraße 1 der erste Vereinsraum gemietet. Er diente damals dem Modellbau, dem Bilder- und dem Literaturarchiv.
Im Jahr 1980 kam mit der Linie 17 auf der Strecke Westfriedhof – Plärrer – Opernhaus – Hauptbahnhof – Tiergarten in den Sommermonaten eine zweite historische Linie hinzu.
Im Juni 1981 wurde zusammen mit der VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg die Straßenbahn in Fürth mit einer Ausstellung aller historischen Straßenbahnwagen und einem Fahrzeugkorso verabschiedet und im August der 100. Geburtstag der Nürnberger Straßenbahn gefeiert. Hierzu baute der Verein eine erste Modellbahn-Anlage (Maßstab 1:22,5), auf der Fahrzeuge der Firma Lehmann (LGB) zum Einsatz kamen.
1982 begannen die Renovierungsarbeiten in der ehemaligen Schmiede im Anbau der Wagenhalle. Dort konnten eine Werkstatt und Lagerräume für den Modellbau eingerichtet werden.
Im Jahr 1984 konnten weitere vier Räume im Erdgeschoss für die Archive und das neue Fotolabor bezogen werden.
Im Jahr 1989 schlossen die VAG und die Freunde der Nürnberg-Fürther Straßenbahn einen Kooperationsvertrag, der die Zusammenarbeit eines nach wirtschaftlichen Zielsetzungen arbeitenden Verkehrsbetriebs und eines gemeinnützigen Vereins regelt. Er umfasst den Betrieb des Historischen Straßenbahndepots, die Zusammenarbeit bei der Erhaltung von Fahrzeugen, die Nutzung von Räumen im Werk Peter und den Oldtimer-Linienverkehr.
Im Jahr 1992 wurde der Kooperationsvertrag dahin gehend geändert, dass durch die VAG geschulte Vereinsmitglieder als Schaffner bei Sonderfahrten mit historischen Fahrzeugen tätig sind und dadurch auch betriebliche Aufgaben wahrnehmen.
Am 01. April 1993 begannen die ersten Vereinsmitglieder die Ausbildung zum Schaffner. Kurze Zeit später erfolgten dann auch die ersten Einsätze bei Sonderfahrten mit historischen Fahrzeugen.
1996: Anlässlich des Jubiläums „100 Jahre elektrische Straßenbahn in Nürnberg“ wurde das Ausstellungskonzept des Historischen Straßenbahndepots St. Peter nach elf Jahren komplett überarbeitet. 40.000 Gäste hatten am Jubiläumswochenende die Ausstellung und einen aus 21 Fahrzeugen gebildeten Korso besucht.
Im Jahr 1997 feierte die VAG das 25-jährige Bestehen der Nürnberger Untergrundbahn. Der Verein beteiligte sich an der Festveranstaltung im Betriebshof Langwasser mit der Präsentation einer H0-Modellbahn-Anlage und einer Pendellinie mit dem historischen Omnibus des Postmuseums.
1998 feierte der Omnibus in Nürnberg seinen 75. Geburtstag im Betriebshof Schweinau. VAG und Straßenbahnfreunde stellten der Öffentlichkeit mit dem MAN-Omnibus aus dem Jahr 1939 erstmals ein nicht schienengebundenes Museumsfahrzeug vor, das auf einem Rundkurs eingesetzt wurde.
Als im Jahr 2000 das 75-jährige Jubiläum des Omnibus-Betriebs in Fürth gefeiert wurde, kamen mit Triebwagen 901 und Beiwagen 1252 erstmals seit 19 Jahren wieder Straßenbahnen auf Fürther Gleise. Am Omnibus-Korso durch Fürth beteiligten sich die Straßenbahnfreunde mit mittlerweile drei historischen Bussen der VAG.
2000: Bei der Restaurierung des Triebwagens 641 stellte der Verein erstmalig Eigenleistung und finanzielle Mittel zur Fahrzeugrestaurierung bereit. Für die Ausstellung wurde der Triebwagen in die Farbgebung der 1930er-Jahre zurückversetzt.
Am 12. März 2001 konnten die Freunde der Nürnberg-Fürther Straßenbahn ihr 25-jähriges Vereinsbestehen im ehemaligen Uhrenhaus der N-ERGIE Nürnberg in einem würdigen Rahmen feiern.
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2003: Die Erfahrungen aus der Instandsetzung des Triebwagens 641 flossen in die Restaurierung des Triebwagens 204 aus dem Jahr 1904 ein, der sogar wieder in einen fahrfähigen Zustand versetzt werden konnte. Mehrere Tausend ehrenamtliche Arbeitsstunden flossen in das Projekt ein. |
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2003-2009: Auch im Busbereich konnte ein Oldtimer mit Tausenden von Arbeitsstunden und erheblichen Spenden wieder verkehrstauglich gemacht werden. Der Krauss-Maffei-Omnibus 521 aus dem Jahr 1959 ist seither wieder im Nürnberger Raum unterwegs. |
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Im Jahr 2004 wurde mit der Ausstellung „Straßenbahnen der Welt“ ein neuer inhaltlicher Akzent im Historischen Straßenbahndepot gesetzt.
2006 entstand in Vereinsleistung eine weitere Ausstellung zum Thema Uniformen. Schaffnerkleidungen von der Pferdebahnzeit bis heute werden mit interessanten Daten untermalt.
2008 bereiteten Vereinsmitglieder das Thema Fahrschein museal auf. Außerdem wurde ein historischer Werkstatttrakt originalgetreu nachgebaut, um den Besuchern das Arbeitsleben in der Straßenbahninstandsetzung vergangener Tage nahezubringen. In der historischen Ausstellung erhielten alle Museumsfahrzeuge detaillierte Beschreibungstafeln.
2009 wurde in Vereinsleistung die Themenausstellung „Infrastruktur“ im Historischen Straßenbahndepot errichtet. Das Thema führt von der Stromerzeugung über den Gleisbau bis zum Unterhalt der Strecke, der z. B. anhand eines „Straßenbahnstaubsaugers“ dargestellt wird.
2010 feierte das Historische Straßenbahndepot sein 25-jähriges Bestehen. In der Ausstellung zeigte die Sonderschau „Vom Adler zur U-Bahn“ die Geschichte des Nahverkehrs in Nürnberg. Das Depot erhielt ein neues Eingangsfoyer, in dem die Straßenbahnfreunde zahlreiche Straßenbahnsouvenirs anbieten. Ein Wagenkorso fuhr anlässlich des Jubiläums durch die Nürnberger Südstadt. Die Straßenbahnfreunde boten ein buntes Programm und betätigten sich erstmals auch als Schauspieler.
2010 wurde das nicht mehr benötigte Fotolabor abgebaut. Der Raum wurde zur Kleiderkammer für die Schaffnerausstattung des historischen Betriebs.
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2012: Nach 2-jähriger Restaurierung ist der Jugendstilbeiwagens 336, Baujahr 1906, am 28. Juni 2012 feierlich eingeweiht worden. Mit einer außerordentlichen Spendensammlung konnte der Verein die Werkstätten der Verkehrsbetriebe Krakau mit dem Wiederaufbau des Wagens beauftragen. Der Beiwagen wird die stilechte Ergänzung zu den Triebwagen 701 und 204 sein. Eine eigene Internetseite dokumentiert das Projekt: www.bw336.de | |||
2012-2013: Werk Peter erhält neue Gleise und die Gruben werden verfüllt. Damit ist der langfristige Fortbestand unseres Museums gesichert. Der Verein baut die Ausstellungen ab, begleitet die Sanierung und baut in nur drei Monaten die komplette Ausstellung neu auf.
2014-2015: Der Pferdebahnwagen 11 und der Triebwagen 3 werden restauriert. Der Verein finanziert die Aufarbeitungen, die erstmals durch eine Restaurierungsfachwerkstatt durchgeführt werden. Umfangreiche Untersuchungen über den Zustand der beiden Fahrzeuge und deren Geschichte runden die Projekte ab.
Where we are

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| www.sfnbg.de | ||||||
| Directions: | ||||||
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By public transportation: Take streetcar lines 6 and 10 or bus 36 and get off at Peterskirche. Additional service is provided by the historic streetcar line 15 on following days: Schedule. |
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By car: We do encourage our visitors to use public transportation as parking on our premises is very limited or may not be available at all during special events. |
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| Bank (domestic): | ||||||
| IBAN: | DE81 7605 0101 0001 0504 44 | |||||
| BIC: | SSKNDE77 | |||||
| Account holder: | Freunde d. Nbg. -Fürther Strassenbahn e.V. | |||||
| Credit institution: | Sparkasse Nuernberg | |||||
Der Vorstand des Vereins
Der Vorstand der Freunde der Nürnberg Fürther Straßenbahn e.V. setzt sich aus sieben Vereinsmitgliedern zusammen, die die Geschicke des Vereins leiten und die Arbeitsgruppen betreuen. Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung alle zwei Jahre gewählt.
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| Hinten: Mitte: Vorn: |
Thomas Kübler, Jürgen Stegmeier, Niklas Schwarzmann Wolfgang Klemm, Marcel Dost Andreas Neuer, Tobias Schneider |
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| 1. Vorsitzender | Wolfgang Klemm | |||
| 2. Vorsitzender | Thomas Kübler | |||
| Schatzmeister | Marcel Dost | |||
| Schriftführer | Marc Faulhaber | |||
| Beisitzer | Andreas Neuer | |||
| Tobias Schneider | ||||
| Niklas Schwarzmann | ||||
Satzung des Vereins der
Freunde der Nürnberg-Fürther Straßenbahn e.V.
§ 1 Name und Sitz des Vereins
Der Verein führt den Namen "Freunde der Nürnberg - Fürther Straßenbahn" und hat seinen Sitz in Nürnberg.
Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Nürnberg eingetragen.
Ort und Sitz des Vereins ist Nürnberg. Gründungsdatum ist der 12. März 1976.
§ 2 Zwecke und Ziele des Vereins
Zweck des Vereins ist es, alle am Straßenbahn-, U-Bahn- und Omnibuswesen Interessierten zusammenzuführen und auch die Freundschaft mit gleichgesinnten Vereinen anderer Städte zu pflegen.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
In diesem Sinne widmet sich der Verein in ideeller Art und Weise insbesondere:
a) der Erforschung der Vergangenheit und der Berichterstattung über die aktuelle, geschichtliche und technische Entwicklung auf dem Gebiet des öffentlichen Nahverkehrs, insbesondere der Straßenbahn
b) der Weiterbildung von Mitgliedern und anderen Interessierten am Straßenbahn- und Nahverkehrswesen
c) der Erhaltung historisch wertvoller Schienenfahrzeuge, Omnibusse, Betriebsfahrzeuge und der dazugehörigen Einrichtungen
d) der Sammlung von Plänen, Zeichnungen, Fotos und Schriften zu Dokumentationszwecken
e) der Einrichtung einer Fachbibliothek
f) dem Betrieb, dem Ausbau, der Pflege und dem Erhalt des bestehenden Fahrzeugmuseums, in dem die gesammelten Fahrzeuge der Öffentlichkeit vorgestellt werden.
g) der Präsentation der gesammelten Unterlagen über den Nahverkehr
Durch die Erfüllung dieser Vereinszwecke soll zur allgemeinen Volksbildung beigetragen und den Bürgern ein Kapitel ihrer Stadtgeschichte nahegebracht werden.
§ 3 Verwirklichung der Vereinszwecke
Die Verwirklichung der Vereinszwecke geschieht insbesondere durch:
a) den Kontakt mit Archiven, privaten und öffentlichen Sammlungen, Behörden, Museen und anderen Vereinen
b) das Abhalten von Vorträgen an Vereinsveranstaltungen und durch die Organisation von Exkursionen zu Verkehrsbetrieben und Partnervereinen
c) die Pflege vorhandener historischer Straßenbahnfahrzeuge und Einrichtungen
d) die Anlage eines Foto- und Literaturarchives mit seinen technischen Einrichtungen
e) das Zusammentragen historischer und aktueller Veröffentlichungen
f) die Betreuung des Fahrzeugmuseums in Form von
- Erstellung und Bau von Ausstellungsgegenständen und Dokumentationsmodellen
- Abhaltung fachkundiger Führungen
- Halten von Vorträgen
- die Organisation von Dokumentationsfahrten mit historischen und modernen Straßenbahnwagen
g) die Zusammenstellung von Foto- und Textausstellungen nicht nur im Fahrzeugmuseum, sondern auch bei anderen Veranstaltungen
§ 4 Aus dem Vereinszweck resultierende Bestimmungen
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke (§ 52 AO). Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in Ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Mitglieder haben keine Nutzung und Beteiligung am Vereinsvermögen.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergünstigungen begünstigt werden.
§ 5 Mitgliedschaft
Der Verein besteht aus ordentlichen Mitgliedern, fördernden Mitgliedern und Ehrenmitgliedern.
Ordentliches Mitglied kann jede natürliche und jede juristische Person werden, die gewillt ist, die Ziele des Vereins anzuerkennen und zu verwirklichen.
Förderndes Mitglied kann jede natürliche und juristische Person werden, die gewillt ist, die Bestrebungen des Vereins durch ihre Mitgliedschaft zu unterstützen und zu fördern.
Ehrenmitglieder können Personen werden, die sich um den Verein oder um dessen Wirkungsbereich besondere Verdienste erworben haben. Hierüber beschließt die Mitgliederversammlung.
§ 6 Beginn der Mitgliedschaft
Für die Aufnahme der ordentlichen und fördernden Mitglieder ist eine schriftliche Beitrittserklärung erforderlich, bei Minderjährigen zusätzlich die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters.
Über die Aufnahme eines Mitgliedes entscheidet der Gesamtvorstand. Die Aufnahme in den Verein kann ohne Begründung abgelehnt werden.
§ 7 Pflichten der Mitglieder
Alle Mitglieder sind verpflichtet, sich der Vereinssatzung gemäß zu verhalten und in diesem Rahmen die Vorstandsbeschlüsse zu verwirklichen.
§ 8 Rechte der Mitglieder
Alle Mitglieder haben Sitz und Stimme in der Mitgliederversammlung, insbesondere bei der Wahl des Vereinsvorstandes, und das Recht, in der Mitgliederversammlung Anträge zu stellen.
Bei Familienmitgliedschaft beschränkt sich die Stimmenzahl auf maximal 2 Stimmen.
§ 9 Ende der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt, durch Ausschluß oder durch den Tod des Mitgliedes.
Der freiwillige Austritt kann nur zum Jahresende bis spätestens 30. November schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt werden.
Mit Beschluß des Gesamtvorstandes kann ein Mitglied ausgeschlossen werden, dessen Handlungsweise mit den Zielen des Vereins und dem Ansehen des Vereins unvereinbar ist. Die Mitgliedschaft erlischt ferner, wenn ein Mitglied mit seiner Beitragszahlung mehr als sechs Monate im Rückstand ist.
§ 10 Mitgliedsbeitrag
Es wird ein Mitgliedsbeitrag erhoben, dessen Höhe durch die Mitgliederversammlung beschlossen wird. Der Beitrag ist eine Bringschuld und bis spätestens 1. März des laufenden Geschäftsjahres ohne Aufforderung zu zahlen.
§ 11 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
§ 12 Der Vorstand
Der Gesamtvorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und drei Beisitzern.
Vorstandsmitglied kann nur ein volljähriges, ordentliches Mitglied werden.
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der erste Vorsitzende, der zweite Vorsitzende und der Schatzmeister. Jeder ist allein vertretungsberechtigt.
Zum inneren Verhältnis wird bestimmt, daß der zweite Vorsitzende nur bei Verhinderung des ersten Vorsitzenden, der Schatzmeister nur bei Verhinderung des ersten und zweiten Vorsitzenden, von ihrem Amt Gebrauch machen dürfen.
Der Gesamtvorstand ist beschlußfähig, wenn mindestens die Mehrheit der Vorstandsmitglieder anwesend ist.
Die Vorstandsmitglieder werden für die Dauer von zwei Jahren von der Mitgliederversammlung gewählt. Der Vorstand bleibt bis zur Neuwahl im Amt.
Die Vorstandsmitglieder üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.
Rechtsgeschäfte mit einem Gesamtwert über 90 % des Vereinsvermögens sind für den Verein nur dann verbindlich, wenn die Mitgliederversammlung zustimmt.
Die Zustimmung hat vor Abschluß der Rechtsgeschäfte zu erfolgen.
In seinen Beratungen kann der Vorstand sachkundige Personen hinzuziehen .
§ 13 Geschäftsordnung
Zur Handhabung der Vereinsangelegenheiten wird der Gesamtvorstand eine Geschäftsordnung erlassen.
§ 14 Mitgliederversammlung
Innerhalb der ersten drei Monate eines jeden Jahres findet die Jahreshauptversammlung statt. Daneben ist nach Bedarf eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn sie der Gesamtvorstand beschließt oder wenn sie ein Fünftel der Mitglieder unter Angabe von Zweck und Grund schriftlich beantragt. Zu jeder Mitgliederversammlung ist spätestens zwei Wochen vorher schriftlich unter Angebe der Tagesordnung einzuladen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Anträge an die Mitgliederversammlung sind spätestens acht Tage vorher beim ersten Vorsitzenden schriftlich einzureichen. In jeder Jahreshauptversammlung legen der Vorstand und die Rechnungsprüfer ihre Berichte vor.
§ 15 Beschlüsse und Wahlen
Die Beschlußfähigkeit der Mitgliederversammlung richtet sich nach den Vorschriften des BGB, insbesondere des § 32.
Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Vorstandes sowie die Wahlen werden mit einfacher Mehrheit gefaßt. Die Wahl des Gesamtvorstandes hat grundsätzlich geheim zu erfolgen. Wird für ein Vorstandsamt nur ein Kandidat vorgeschlagen, so kann darüber offen abgestimmt werden. Wenn jedoch ein Mitglied gegen die offene Wahl ist, muß auch in diesem Fall eine geheime Wahl vorgenommen werden. Über Satzungsänderungen kann nur mit Dreiviertel-Mehrheit aller abgegebenen Stimmen beschlossen werden. Satzungsänderungen redaktioneller Art, welche vom Registergericht oder einer anderen Behörde erwünscht werden, kann der Gesamtvorstand beschließen.
Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind niederzuschreiben und vom Schriftführer und einem Vorstandsmitglied zu unterzeichnen.
§ 16 Vereinsämter
Für besondere Aufgaben werden Vereinsämter eingerichtet. Hierzu gehören u. a. die Verwaltung des Museums, die Verwaltung der Bibliothek, der Organisation von Vortragsabenden, Veranstaltungen und Fahrten. Träger eines Vereinsamtes kann jedes Mitglied und auch ein Vorstandsmitglied sein.
§ 17 Leitung des Vereins
Der erste Vorstand oder sein Vertreter leitet die Mitgliederversammlungen, die sonstigen Vereinszusammenkünfte und die Vorstandssitzungen.
Der Schatzmeister ist für die Einnahmen und Ausgaben, für die Rechnungsführung und für die Verwaltung des Vereinsvermögens verantwortlich. Er hat in der Jahreshauptversammlung hierüber eine Rechenschaftsbericht abzugeben.
§ 18 Rechnungsprüfer
Zur Prüfung der Jahresrechnung und des Vereinsvermögens wählt die Mitgliederversammlung im jährlichen Wechsel zwei Rechnungsprüfer. Diese haben am Ende des Geschäftsjahres eine Kassenprüfung vorzunehmen, in der Jahreshauptversammlung über das Ergebnis der Prüfung zu berichten und die Entlastung des Schatzmeisters vorzuschlagen.
Für einen der beiden Rechnungsprüfer ist eine Wiederwahl zulässig.
§ 19 Das Geschäftsjahr
Als Geschäftsjahr gilt das Kalenderjahr.
§ 20 Voraussetzungen für die Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zweck besonders einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden, wenn mindestens zwei Drittel der Mitglieder anwesend sind und 90 % der erschienenen Mitglieder zustimmen.
Ist diese Mitgliederversammlung nicht beschlußfähig, so ist binnen vier Wochen, vom Tage dieser Versammlung gerechnet, eine weitere Mitgliederversammlung einzuberufen. In dieser zweiten Mitgliederversammlung ist zur Auflösung ein entsprechender Beschluß von 90 % der Erschienenen erforderlich.
§ 21 Verwendung des Vereinsvermögens
Das zum Zeitpunkt der Auflösung des Verein oder bei Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks vorhandene Vereinsvermögen wird nach Abzug der Kosten und Befriedigung der Verbindlichkeiten, der Stadt Nürnberg für steuerbegünstigte Zwecke übertragen (im Sinne des § 55 Abs. 1 Nr. 4 AO 1977).
§ 22 Sonstiges
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 23 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Nürnberg.
§ 24 Inkrafttreten
Die Satzung tritt am 10. März 1995 in Kraft. Sie ersetzt und ergänzt die bisher gültige Satzung des Vereins der "Freunde der Nürnberg - Fürther Straßenbahn e.V." vom 12. März 1976 mit den Änderungen vom 20. Mai 1976, 7. April 1978, 14. Januar 1983, 8. Januar 1988, 14. Februar 1992 und 12. März 1993.
1. Änderungsfassung vom 10. März 2000
Nürnberg, den 10. März 2000
gez.
Klemm, 1. Vorsitzender Kübler, Schriftführer
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| Schüler (bis 18 Jahre): | 24,-- EURO im ersten Jahr kostenfrei |
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| Auszubildende: (gültigen Ausbildungsnachweis beilegen!) |
24,-- EURO | |||
| Familien: (im gleichen Haushalt) |
80,-- EURO | |||
| juristische Personen: | 80,-- EURO |
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Der Verein “Freunde der Nürnberg Fürther Straßenbahn e.V.” ist nach dem letzten zugegangenen Freistellungsbescheid des Zentralfinanzamts Nürnberg, Steuernummer 241/108/50111, vom 31. Juli 2025 als gemeinnütziger Verein zur Förderung kultureller Zwecke anerkannt. Der Verein ist daher berechtigt, für die ihm zur Verwendung für diese Zwecke zugewandten Spenden Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck auszustellen.


































